Unsere Verwaltungsdienstleistungen » von A bis Z
über diese Stichwortliste ...
Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
Nach dem Klick auf ein Stichwort erhalten Sie
- inhaltliche Informationen
- den zuständigen Fachbereich
- Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Vermissen Sie ein Stichwort ? Mit diesem Formular können Sie uns Ihre Vorschläge melden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 311 Aufenthalt
Teamleitung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374 (zentrale Rufnummer)
Fax: 08151 148-11374
E-Mail: abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.264
Team 311
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77374
Fax: 08151 148-11374
E-Mail: abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/311
Zimmer: Anmeldung im InfoPoint 31, Raum: EG.183
(Anmeldung)
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Der Familiennachzug ist selbstverständlich auch für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen möglich.
Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährige Kinder von EU-Bürgern mit einem Freizügigkeitsrecht können ebenso in Deutschland leben und arbeiten.
Stand: 03.09.2020
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Wenn Sie Ihren Wohnort eingegeben haben, wird unter "Formulare" oder "Online-Verfahren" ggf. auf das Antragsformular oder das Online-Verfahren verwiesen.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung des eAT bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Stelle abholen. Dieser ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Der Antrag sollte bei der Ausländerbehörde spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.